Das Erbrecht ist vielfach mit dem Familienrecht und Steuerrecht verwoben und stellt eine besondere Herausforderung dar. Die vorbeugende rechtliche Beratung, gerade im Bereich des Unternehmererbrechts, ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir vertreten indes auch konsequent Ihre rechtlichen Interessen in Gerichtsverfahren, beispielsweise bei der Abwehr oder der Geltendmachung von Pflichtteilsanprüchen, was einen erheblichen Teil unserer erbrechtlichen Tätigkeit ausmacht.
Der steuerlichen Optimierung von Vermögentransfers, ggf. auch bereits zu Lebzeiten, widmen wir uns unter Einbeziehung auch externer Beratungskompetenz durch Kooperationen mit erfahrenen Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Vermögensberatern.
Wenn Gott mit dem Tode kommt, so kommt der Teufel mit den Erben…
das muss nicht sein.