Ganz gleich ob Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft oder Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Scheidungsfolgen oder Vaterschaftstest: Das Familienrecht ist ein weites Feld.

Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren in allen Fragen des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, bei der Strukturierung von Familienunternehmen, und bei der Scheidung Ihrer Ehe.

Wir klären Ihre Unterhaltsansprüche unter Einbeziehung auch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten ebenso wie Statusangelegenheiten (Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung).

Als Mitglied der International Academy of Matrimonial Lawyers sind wir auf dem Gebiet des Familienrechts sowohl national als auch international tätig und bieten ergänzend die Möglichkeit der Mediation zur Konfliktlösung an.

Soweit bei unserer Tätigkeit Kinder betroffen sind, stellen wir deren Belange unter Berücksichtigung der Interessen unserer Mandanten weitestgehend in den Vordergrund.

Ständige Fortbildungen gewährleisten Rechtsrat stets auf Höhe der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Nach beständiger Reflexion jahrelanger Tätigkeit auf diesem Gebiet sind wir zu der Auffassung gelangt, dass das Geheimnis einer guten Beratung im Familienrecht ist: Zwei Stühle, zwei Menschen und Zeit.