Der Corona-Kinderbonus und dessen unterhaltsrechtlichen Auswirkungen
Gem. Art 1 Ziff. 9 des Zweiten Corona-Steuerhilfesetz (BGBl. 2020, 1512) wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt werden.