Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach südafrikanischem Recht BGH XII ZB 15/15 – Beschluss vom 20. April 2016
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung im südafrikanischen Recht, nach der bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe die Ehefrau der Mutter mit der Geburt kraft Gesetzes zweiter Elternteil (sog. Co-Mutter) des Kindes wird, in Deutschland anzuerkennen ist.