
Neue Düsseldorfer Tabelle 2021
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 01.01.2021 geändert. Diese hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang aus.