Neue Düsseldorfer Tabelle

Neue Unterhaltsbeträge ab 01.01.2026

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, die am 21. November 2024 veröffentlicht wurde, legte bereits neue Mindestunterhaltssätze ab 2026 fest. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Für Kinder bis 6 Jahre:
    2025: 482 € → 2026: 486 €
  • Für Kinder von 7 bis 12 Jahren:
    2025: 554 € → 2026: 558 €
  • Für Kinder von 13 bis 18 Jahren:
    2025: 649 € → 2026: 653 €

Ab 2026 erhöht sich auch das das Kindergeld einheitlich je Kind auf 259,00 EUR. Dieses ist beim minderjährigen Kind hälftig, beim Volljährigen voll auf den Unterhaltsbedarf zur Anrechnung zu bringen, § 1612b BGB.

Es wurde nunmehr auch die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst: Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026)