Neue Unterhaltsbeträge ab 01.01.2026
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, die am 21. November 2024 veröffentlicht wurde, legte bereits neue Mindestunterhaltssätze ab 2026 fest. Die wichtigsten Änderungen sind:
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Für Kinder bis 6 Jahre:
2025: 482 € → 2026: 486 € -
Für Kinder von 7 bis 12 Jahren:
2025: 554 € → 2026: 558 € -
Für Kinder von 13 bis 18 Jahren:
2025: 649 € → 2026: 653 €
Ab 2026 erhöht sich auch das das Kindergeld einheitlich je Kind auf 259,00 EUR. Dieses ist beim minderjährigen Kind hälftig, beim Volljährigen voll auf den Unterhaltsbedarf zur Anrechnung zu bringen, § 1612b BGB.
Es wurde nunmehr auch die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst: Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026)