Unterhalt ins Ausland – BFH, Urteil vom 25. April 2018 – VI R 35/16
Aus Anlass eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofes sei auf folgendes hingewiesen:
Grundsätzlich können Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, etwa einen Elternteil, bis zu einem Höchstbetrag von derzeit jährlich 9000 Euro steuerlich abgezogen werden. Etwaige eigene Einkünfte und Bezüge des Empfängers (etwa Rente) werden angerechnet, soweit sie 624 Euro pro Jahr übersteigen.